Kaum ein Thema sorgt beim Auszug für so viel Unsicherheit wie die Frage nach dem Streichen. Muss die Wohnung wirklich komplett weiß zurückgegeben werden? Und was ist mit den kleinen Dübellöchern im Flur? Wir erleben bei unseren Umzügen in Berlin immer wieder, dass Mieter Geld und Wochenenden in Arbeiten stecken, die sie gar nicht schulden. Umgekehrt gibt es Fälle, in denen eine fehlende Renovierung später teuer von der Kaution abgezogen wird. Wenn tatsächlich gestrichen werden muss und die Zeit knapp ist, lohnt sich oft ein erfahrener Malerbetrieb in Berlin Mitte, der die Wände schnell und sauber übergabefertig macht.
In diesem Ratgeber zeigen wir Ihnen, welche Schönheitsreparaturen beim Auszug wirklich auf Sie zukommen, woran Sie unwirksame Klauseln im Mietvertrag erkennen und wie Sie Renovierung, Reinigung und Umzug zeitlich so planen, dass am Übergabetag nichts schiefgeht.
Inhaltsverzeichnis
- Was genau sind Schönheitsreparaturen?
- Den Mietvertrag prüfen: Wann Klauseln unwirksam sind
- Unrenoviert eingezogen: Warum das oft entscheidend ist
- Farben, Dübellöcher und Gebrauchsspuren
- Selbst streichen oder Profis beauftragen?
- Der richtige Zeitplan zwischen Renovierung und Umzug
- Wohnungsübergabe und Kaution
- Häufige Fragen
Was genau sind Schönheitsreparaturen?
Der Begriff klingt größer, als er ist. Gemeint sind Arbeiten, die normale Abnutzung durch das Wohnen beseitigen: Wände und Decken tapezieren oder streichen, Heizkörper samt Rohren lackieren, Innentüren sowie Fenster und AuÞntüren von innen streichen. Nicht dazu gehören zum Beispiel das Abschleifen von Parkett, der Austausch eines Teppichbodens oder die Reparatur kaputter Fliesen. Das sind entweder Instandhaltungen, für die grundsätzlich der Vermieter zuständig ist, oder Schäden, die Sie verursacht haben.
Laut Gesetz muss eigentlich der Vermieter die Wohnung in gutem Zustand halten. Dass Mieter trotzdem so oft den Pinsel schwingen, liegt allein daran, dass diese Pflicht per Vertrag auf sie übertragen werden kann. Genau hier beginnt das Kleingedruckte, und genau hier lohnt sich ein genauer Blick.
Den Mietvertrag prüfen: Wann Klauseln unwirksam sind
Der Bundesgerichtshof hat in den letzten zwanzig Jahren viele typische Renovierungsklauseln gekippt. Ist eine Klausel unwirksam, entfällt die Pflicht zu Schönheitsreparaturen in der Regel komplett. Sie müssen dann gar nicht streichen, auch nicht „ein bisschen“. Typische Beispiele für unwirksame Formulierungen:
- Starre Fristen: „Küche und Bad sind alle drei Jahre, Wohnräume alle fünf Jahre zu renovieren.“ Ohne Worte wie „im Allgemeinen“ oder „üblicherweise“ ist so eine Klausel meist unwirksam.
- Endrenovierung unabhängig vom Zustand: Wer laut Vertrag beim Auszug in jedem Fall renovieren muss, selbst nach kurzer Mietdauer, muss das oft nicht.
- Quotenabgeltung: Klauseln, nach denen Sie anteilig für eine spätere Renovierung zahlen sollen, sind nach aktueller Rechtsprechung unwirksam.
- Farbvorgaben während der Mietzeit: Wie Ihre Wände aussehen, solange Sie dort wohnen, entscheiden Sie selbst.
Wichtig: Wir sind ein Umzugsunternehmen und keine Anwaltskanzlei. Wenn Sie unsicher sind, lassen Sie Ihren Vertrag prüfen, zum Beispiel beim Berliner Mieterverein. Eine kurze Beratung kostet meist deutlich weniger als ein komplett gestrichenes Drei-Zimmer-Apartment.

Unrenoviert eingezogen: Warum das oft entscheidend ist
Ein Punkt wird häufig übersehen, obwohl er in Berlin sehr viele Mietverhältnisse betrifft. Haben Sie die Wohnung damals unrenoviert oder mit deutlichen Gebrauchsspuren übernommen und dafür keinen angemessenen Ausgleich erhalten, etwa eine reduzierte Miete, dann ist eine Renovierungspflicht in aller Regel nicht wirksam auf Sie übertragen worden. Das gilt auch, wenn die Klausel selbst sauber formuliert ist.
Suchen Sie deshalb das alte Übergabeprotokoll vom Einzug heraus. Fotos aus der ersten Woche helfen ebenfalls. Steht dort „Wände vergilbt“ oder „unrenoviert übergeben“, haben Sie eine deutlich bessere Ausgangslage. Viele unserer Kunden finden solche Unterlagen erst beim Packen im Keller wieder. Es lohnt sich also, früh mit dem Aussortieren zu beginnen.
Farben, Dübellöcher und Gebrauchsspuren
Auch ohne Renovierungspflicht sollten Sie die Wohnung nicht in jedem beliebigen Zustand zurückgeben. Drei Punkte kommen bei Übergaben immer wieder zur Sprache:
Kräftige Farben
Haben Sie eine hell übernommene Wohnung in Dunkelblau oder Knallrot gestrichen, kann der Vermieter verlangen, dass Sie wieder einen neutralen, hellen Zustand herstellen. Das ist unabhängig von einer Renovierungsklausel, denn es geht um die Rückgabe in einem vermietbaren Zustand. Weiß muss es dabei nicht zwingend sein, ein helles Beige oder zartes Grau ist meist unproblematisch.
Dübellöcher
Dübellöcher in üblichem Umfang gehören zum normalen Wohnen. Wer Regale, Lampen und Bilder aufhängt, darf das. Trotzdem empfehlen wir, Löcher sauber zu verspachteln. Das dauert pro Raum oft nur eine halbe Stunde und nimmt dem Vermieter jede Diskussionsgrundlage. Ausnahme: gefliester Bereich. Hier lieber nicht selbst herumexperimentieren.
Echte Schäden
Brandflecken, Wasserränder durch umgekippte Pflanzen oder tiefe Kratzer im Boden sind keine Abnutzung, sondern Schäden. Dafür haften Sie unabhängig vom Mietvertrag. Häufig springt hier die private Haftpflichtversicherung ein, melden Sie so etwas also rechtzeitig.

Selbst streichen oder Profis beauftragen?
Die ehrliche Antwort: Es hängt von Wohnungsgröße, Zeit und Zustand ab. Ein kleines Zimmer mit glatten Wänden schaffen geübte Heimwerker an einem Nachmittag. Bei hohen Altbaudecken mit Stuck, Raufaser mit mehreren alten Farbschichten oder Nikotinverfärbungen sieht das anders aus. Dann braucht es Isoliergrund, mehrere Anstriche und sehr viel Abdeckarbeit.
Rechnen Sie bei Eigenleistung ehrlich: Farbe, Rollen, Abdeckvlies, Kreppband, Spachtelmasse und Leiter kosten schnell 150 bis 300 Euro. Dazu kommen mehrere Tage, in denen Sie eigentlich packen, Kündigungen verschicken oder das neue Zuhause vorbereiten müssten. Ein Profi arbeitet mit sauberen Kanten, ohne Streifen und deutlich schneller. Das ist besonders dann wertvoll, wenn die Abnahme kritisch werden könnte.
Unser Tipp aus der Praxis: Holen Sie sich für das Streichen ein Angebot ein, sobald der Auszugstermin feststeht. Gute Malerbetriebe sind gerade zum Monatsende oft Wochen im Voraus ausgebucht, weil sich in Berlin viele Übergaben auf die letzten Tage des Monats konzentrieren.
Der richtige Zeitplan zwischen Renovierung und Umzug
Die Reihenfolge spart Ihnen viel Ärger. So sieht ein bewährter Ablauf aus, den wir mit vielen Kunden genau so umsetzen:
- Vier bis sechs Wochen vorher: Mietvertrag prüfen, Einzugsprotokoll suchen, Maler und Umzugsfirma anfragen.
- Zwei Wochen vorher: Aussortieren. Was nicht mitkommt, sollte vor dem Streichen raus. Bei größeren Mengen hilft eine professionelle Entrümpelung in Berlin.
- Umzugstag: Möbel und Kartons raus. Erst jetzt sind alle Wände frei zugänglich.
- Ein bis drei Tage danach: Spachteln, Streichen, Trocknen lassen.
- Zum Schluss: Endreinigung und Übergabe.
Viele versuchen, vor dem Umzug zu streichen, damit am Ende alles fertig ist. Das Problem: Beim Heraustragen von Schränken und Sofas entstehen fast immer neue Macken an Ecken und Türrahmen. Wir schützen zwar Türzargen und Treppenhäuser, aber ein frisch gestrichener Flur bleibt empfindlich. Planen Sie deshalb, wenn möglich, ein paar Tage Überschneidung zwischen alter und neuer Wohnung ein.

Wohnungsübergabe und Kaution
Bei der Übergabe wird ein Protokoll erstellt. Lesen Sie es genau, bevor Sie unterschreiben, und lassen Sie nichts eintragen, was nicht stimmt. Mängel, die dort nicht stehen, lassen sich später kaum noch geltend machen. Wie Sie das Protokoll richtig vorbereiten und welche Zählerstände Sie notieren sollten, erklären wir ausführlich in unserem Ratgeber zur Wohnungsübergabe beim Auszug.
Beim Thema Kaution gilt: Der Vermieter darf einen Teil für eine noch ausstehende Nebenkostenabrechnung zurückbehalten. Ansprüche wegen des Zustands der Wohnung muss er jedoch zügig geltend machen, denn sie verjähren grundsätzlich sechs Monate nach der Rückgabe. Wer Fotos von jedem Raum am Übergabetag macht, steht bei späteren Diskussionen deutlich besser da.
Und noch etwas: Eine frisch gestrichene, aber schmutzige Wohnung macht selten einen guten Eindruck. Die Grundreinigung gehört deshalb unbedingt in Ihren Zeitplan. Wie Sie dabei vorgehen, lesen Sie in unserem Beitrag zu Umzugsreinigung und Endreinigung.
Häufige Fragen zu Schönheitsreparaturen beim Auszug
Muss ich beim Auszug immer weiß streichen?
Nein. Eine generelle Weißpflicht gibt es nicht. Haben Sie jedoch in sehr kräftigen Farben gestrichen, kann der Vermieter eine Rückgabe in neutralen, hellen Tönen verlangen.
Was passiert, wenn meine Renovierungsklausel unwirksam ist?
Dann müssen Sie in der Regel gar keine Schönheitsreparaturen durchführen. Ausgenommen sind echte Schäden, für die Sie unabhängig davon verantwortlich bleiben.
Muss ich Dübellöcher zuspachteln?
Dübellöcher in normalem Umfang gehören zum vertragsgemäßen Gebrauch. Das Verschließen ist dennoch eine kleine Geste, die Diskussionen bei der Abnahme oft komplett verhindert.
Wann sollte ich streichen, vor oder nach dem Umzug?
Am besten danach. Leere Räume lassen sich schneller und sauberer streichen, und beim Transport entstehen keine neuen Macken an frischen Wänden.
Fazit: Erst prüfen, dann streichen
Bevor Sie Farbe kaufen, lohnt sich ein ruhiger Blick in Mietvertrag und Einzugsprotokoll. Oft stellt sich heraus, dass weit weniger zu tun ist als befürchtet. Wenn doch renoviert werden muss, sorgt ein kluger Zeitplan dafür, dass Umzug, Anstrich und Reinigung sauber ineinandergreifen. Den Transport übernehmen wir gern für Sie, damit Sie sich auf den Rest konzentrieren können. Fragen Sie einfach unverbindlich bei uns an.
