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Grenzüberschreitender Umzug nach Europa: Zoll, Papiere und Formalitäten im Überblick

Illustration Globus als Symbol für einen grenzüberschreitenden Europaumzug

Ein Umzug innerhalb Berlins ist eine logistische Aufgabe – ein Umzug über die deutsche Grenze hinaus ist eine ganz eigene Disziplin. Wer beruflich versetzt wird, aus privaten Gründen näher an die Familie im Ausland ziehen möchte oder einfach ein neues Leben in einem anderen europäischen Land beginnen will, steht plötzlich vor Fragen, die bei einem innerdeutschen Umzug gar nicht erst auftauchen: Muss ich Zoll anmelden? Welche Papiere brauche ich für Möbel, Elektronik oder das Auto? Gilt das für jedes EU-Land gleich oder gibt es Unterschiede zwischen Ländern wie Frankreich, Österreich oder der Schweiz?

Genau hier setzt dieser Ratgeber an. Als Umzugsunternehmen mit Erfahrung in internationalen Umzügen ab Berlin begleiten wir regelmäßig Familien und Firmen, die den Schritt ins europäische Ausland wagen. Übrigens: Nicht nur private Haushalte ziehen um – auch immer mehr kleine Unternehmen verlegen ihren Sitz oder eröffnen eine Zweigstelle im europäischen Ausland. Wer mit seinem Betrieb umzieht, sollte dabei nicht vergessen, auch die eigene Online-Präsenz an den neuen Standort anzupassen; spezialisierte Dienstleister wie die SEO-Agentur Blitz helfen dabei, dass Kunden das Unternehmen auch nach dem Standortwechsel zuverlässig finden.

Im Folgenden erfahren Sie Schritt für Schritt, worauf es bei einem grenzüberschreitenden Umzug ankommt – von der Unterscheidung zwischen EU- und Nicht-EU-Ländern über Zollformulare und Fahrzeugpapiere bis hin zu Versicherung, Kosten und einem realistischen Zeitplan.

Inhaltsverzeichnis

1. Warum ein Auslandsumzug anders geplant werden muss

Bei einem Umzug von Berlin nach Charlottenburg oder Potsdam bleiben die rechtlichen Rahmenbedingungen gleich: gleiches Land, gleiche Währung, gleiches Zollrecht (nämlich gar keines). Sobald jedoch eine Staatsgrenze überschritten wird, ändert sich das grundlegend. Selbst innerhalb der EU, wo der freie Warenverkehr gilt, müssen bestimmte Formulare ausgefüllt und Nachweise erbracht werden – vor allem, wenn ein Fahrzeug mitgenommen wird oder der Hauptwohnsitz wechselt. Bei einem Umzug in ein Land außerhalb der EU, etwa in die Schweiz, nach Norwegen oder ins Vereinigte Königreich, kommt die reguläre Zollanmeldung mit Übersiedlungsgut-Verfahren hinzu.

Der wichtigste Unterschied zum nationalen Umzug: Zeit. Wer die Zollformalitäten erst kurz vor dem Umzugstermin angeht, riskiert Verzögerungen, zusätzliche Kosten oder im schlimmsten Fall, dass der Lkw an der Grenze aufgehalten wird. Eine gute Faustregel lautet, mit der Recherche und den ersten Anträgen mindestens sechs bis acht Wochen vor dem geplanten Umzugstermin zu beginnen.

Hinzu kommt eine sprachliche und behördliche Hürde, die bei einem Umzug innerhalb Deutschlands schlicht entfällt: Formulare, Merkblätter und Ansprechpartner im Zielland kommunizieren in der Regel nicht auf Deutsch, und die zuständigen Stellen sind oft anders organisiert als das gewohnte deutsche Bürgeramt oder Hauptzollamt. Wer bereits Kontakte vor Ort hat – etwa durch den neuen Arbeitgeber, eine Relocation-Beratung oder Bekannte, die bereits dort leben – sollte diese Ressourcen frühzeitig nutzen, um Missverständnisse zu vermeiden. Auch ein mehrsprachiger Notizzettel mit den wichtigsten Fachbegriffen (Übersiedlungsgut, Zollanmeldung, Wohnsitzbescheinigung) kann bei Behördengängen im Ausland überraschend hilfreich sein.

2. EU-Umzug versus Umzug in ein Nicht-EU-Land

Innerhalb der Europäischen Union gilt der Grundsatz der Freizügigkeit: Waren, die zum privaten Gebrauch bestimmt sind, dürfen grundsätzlich ohne Einfuhrzoll und ohne Einfuhrumsatzsteuer von einem Mitgliedstaat in einen anderen verbracht werden. Das erleichtert einen Umzug etwa nach Frankreich, Österreich, Polen oder in die Niederlande erheblich. Dennoch verlangen viele Länder eine Wohnsitzanmeldung und teilweise eine formlose Mitteilung an die örtliche Zollbehörde, insbesondere wenn ein Fahrzeug mitgeführt wird.

Bei einem Umzug in ein Land außerhalb der EU – etwa in die Schweiz, nach Norwegen, ins Vereinigte Königreich oder in die Türkei – sieht die Sache anders aus. Hier greift das reguläre Zollrecht, und Übersiedlungsgut muss explizit beim Zoll angemeldet werden, um von der Einfuhrabgabenbefreiung zu profitieren. Die Regeln unterscheiden sich von Land zu Land, weshalb sich ein früher Blick in die Merkblätter der jeweiligen Zollverwaltung lohnt.

Ein Sonderfall sind Länder, die zwar nicht Mitglied der EU sind, aber dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehören, etwa Norwegen oder Island. Hier gelten in vielen Bereichen abweichende, teils vereinfachte Regelungen im Vergleich zu klassischen Drittstaaten wie der Türkei. Wer sich unsicher ist, in welche Kategorie das eigene Zielland fällt, findet auf den Webseiten der jeweiligen Auslandsvertretungen sowie beim deutschen Zoll verlässliche Übersichten. Gerade bei Ländern mit besonderem Status lohnt sich eine doppelte Prüfung, da veraltete Informationen aus Foren oder älteren Ratgebern hier schnell in die Irre führen können.

3. Zollbestimmungen: Was gilt als „Übersiedlungsgut“?

Der Begriff „Übersiedlungsgut“ bezeichnet den gesamten Hausrat, den eine Person oder Familie bei der Verlegung ihres gewöhnlichen Wohnsitzes ins Ausland mitnimmt: Möbel, Kleidung, Haushaltsgeräte, Bücher, persönliche Gegenstände und in vielen Fällen auch ein privat genutztes Fahrzeug. Damit Übersiedlungsgut zollfrei eingeführt werden kann, müssen in der Regel mehrere Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der bisherige Wohnsitz muss mindestens zwölf Monate lang tatsächlich genutzt worden sein.
  • Die Gegenstände müssen bereits vor dem Umzug mindestens sechs Monate im Besitz der umziehenden Person gewesen und genutzt worden sein.
  • Das Übersiedlungsgut darf in der Regel nicht innerhalb der ersten zwölf Monate nach der Einfuhr verkauft, verliehen oder anderweitig übertragen werden.
  • Der neue Wohnsitz muss tatsächlich im Zielland begründet werden – ein reiner Zweitwohnsitz reicht meist nicht aus.

Diese Voraussetzungen sind bei einem klassischen, dauerhaften Wohnsitzwechsel in aller Regel unproblematisch erfüllt. Wichtig ist trotzdem, sie zu kennen, da sie in der Zollanmeldung schriftlich versichert werden müssen.

Nicht als Übersiedlungsgut gelten dagegen Waren, die eindeutig zum Verkauf oder zur gewerblichen Nutzung bestimmt sind, sowie neu erworbene Gegenstände, die kurz vor dem Umzug extra für die neue Wohnung gekauft wurden. Wer beispielsweise erst wenige Wochen vor dem Umzug eine komplett neue Küche oder Einrichtung angeschafft hat, sollte bei der Zollstelle nachfragen, ob und wie diese Gegenstände separat deklariert werden müssen. Auch gemischte Haushalte, in denen mehrere Personen mit unterschiedlichem Wohnsitzstatus zusammenleben, sollten die Voraussetzungen für jede Person einzeln prüfen, da die Zwölf- und Sechs-Monats-Fristen individuell gelten.

Symbolbild Umzugskarton mit Dokumenten für Zollformalitäten
Zollpapiere und Einfuhrbestimmungen frühzeitig klären

4. Welche Dokumente Sie für den Zoll brauchen

Für die Zollabfertigung von Übersiedlungsgut sollten folgende Unterlagen vollständig vorbereitet sein:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass aller umziehenden Haushaltsmitglieder
  • Nachweis der bisherigen Meldeadresse (z. B. Meldebescheinigung)
  • Nachweis über die neue Adresse im Zielland, sofern bereits vorhanden (Mietvertrag, Kaufvertrag)
  • Eine detaillierte, nach Räumen oder Kartons gegliederte Inventarliste des Übersiedlungsguts
  • Bei Fahrzeugen: Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • Gegebenenfalls ein ausgefülltes Zollformular für Übersiedlungsgut (in Deutschland z. B. der „Antrag auf zollamtliche Abfertigung von Übersiedlungsgut“)

Eine vollständige, sorgfältig geführte Inventarliste ist erfahrungsgemäß der wichtigste Baustein: Sie beschleunigt die Abfertigung enorm und verhindert Rückfragen, die sonst zu Verzögerungen führen können.

Bewahren Sie außerdem Kopien aller eingereichten Unterlagen auf – am besten sowohl digital als auch in Papierform. Bei internationalen Umzügen kommt es gelegentlich vor, dass Originaldokumente auf dem Transportweg kurzzeitig nicht griffbereit sind, während an anderer Stelle bereits ein Nachweis verlangt wird. Eine zusätzliche digitale Ablage, etwa in einem Cloud-Ordner oder als Scan auf dem Smartphone, schafft hier Sicherheit und erspart im Zweifel eine zeitraubende Suche in noch nicht ausgepackten Kartons.

Symbolbild Dokumentenmappe für den internationalen Umzug
Diese Unterlagen sollten beim Auslandsumzug griffbereit sein

5. Die Zollanmeldung Schritt für Schritt

In der Praxis läuft die Anmeldung von Übersiedlungsgut meist wie folgt ab:

  1. Vorabinformation einholen: Beim zuständigen Hauptzollamt bzw. der Zollbehörde des Ziellandes klären, welche Formulare und Fristen gelten.
  2. Inventarliste erstellen: Alle Gegenstände auflisten, grob nach Kategorien (Möbel, Elektronik, Bücher, Sonstiges) und mit ungefährem Wert.
  3. Formulare ausfüllen: Das jeweilige Antragsformular für Übersiedlungsgut vollständig und wahrheitsgemäß ausfüllen.
  4. Termin bei der Zollstelle vereinbaren: Viele Zollämter arbeiten mit Terminvergabe, besonders bei größeren Sendungen per Lkw.
  5. Abfertigung: Am vereinbarten Termin werden die Unterlagen geprüft und gegebenenfalls das Umzugsgut stichprobenartig kontrolliert.
  6. Bestätigung aufbewahren: Die zollamtliche Bestätigung sollte mindestens bis zum Ablauf der Zwölf-Monats-Frist aufbewahrt werden.

Wer einen Umzugsdienstleister mit Erfahrung in internationalen Umzügen beauftragt, profitiert davon, dass die Formulare und Abläufe bereits bekannt sind – das erspart viel Recherchearbeit in der ohnehin stressigen Umzugsphase.

In manchen Fällen kann die Zollanmeldung auch schriftlich oder über ein Online-Portal erfolgen, sodass ein persönlicher Termin vor Ort nicht zwingend notwendig ist. Ob diese Möglichkeit besteht, hängt vom jeweiligen Zollamt und Zielland ab. Bei größeren Umzugsvolumina oder wenn Rückfragen zur Inventarliste zu erwarten sind, empfiehlt sich dennoch ein persönlicher Termin, da sich Unklarheiten im direkten Gespräch meist schneller klären lassen als über den Schriftweg.

6. Besonderheiten bei Möbeln und Hausrat

Möbel und Hausrat gelten grundsätzlich unkompliziert als Übersiedlungsgut, sofern sie tatsächlich zum persönlichen Gebrauch bestimmt sind. Schwieriger wird es bei sehr wertvollen Einzelstücken wie Antiquitäten, Kunstwerken oder umfangreichen Sammlungen – hier kann eine gesonderte Wertdeklaration notwendig werden. Auch Musikinstrumente, insbesondere Klaviere oder Flügel, sollten separat in der Inventarliste aufgeführt werden, da für sie teilweise andere Transport- und Versicherungsbedingungen gelten.

Praktisch empfiehlt es sich, beim Verpacken bereits nach Zielraum zu sortieren und Kartons entsprechend zu beschriften – das erleichtert nicht nur die Zollabfertigung, sondern auch das spätere Auspacken in der neuen Wohnung erheblich.

Auch die Wahl des Verpackungsmaterials spielt bei langen Transportstrecken eine größere Rolle als bei einem regionalen Umzug. Stabile, doppelwandige Kartons, ausreichend Polstermaterial für empfindliche Möbeloberflächen und eine zusätzliche Sicherung von Schubladen und Türen an Schränken verhindern, dass kleinere Transportschäden entstehen, die auf einer kurzen Fahrt innerhalb Berlins kaum ins Gewicht fallen würden, bei mehreren hundert oder tausend Kilometern Fahrstrecke aber deutlich wahrscheinlicher werden.

7. Elektronik, Wertgegenstände und Einfuhrbeschränkungen

Elektrogeräte wie Fernseher, Computer oder Küchengeräte zählen ebenfalls zum normalen Übersiedlungsgut. Zu beachten ist allerdings, dass manche Länder außerhalb der EU Einfuhrbeschränkungen oder besondere Kennzeichnungspflichten für elektronische Geräte haben, etwa bezüglich Stromspannung oder Funkfrequenzen bei Geräten mit WLAN- oder Bluetooth-Modulen. Auch für Waffen, bestimmte Medikamente, Pflanzen oder Lebensmittel gelten in vielen Ländern eigene, teils strenge Einfuhrregeln, die mit dem klassischen Übersiedlungsgut nichts zu tun haben und gesondert geprüft werden sollten.

Wer unsicher ist, ob ein bestimmter Gegenstand problemlos eingeführt werden darf, sollte sich direkt an die Zollbehörde des Ziellandes wenden – im Zweifel ist eine Nachfrage vorab deutlich entspannter als eine Beanstandung an der Grenze.

Besonders bei hochwertiger Elektronik lohnt sich außerdem ein Blick auf die Garantiebedingungen: Manche Hersteller bieten internationale Garantien an, andere beschränken den Support ausdrücklich auf das Kaufland. Wer ein Gerät erst kurz vor dem Umzug erworben hat, sollte die Kaufbelege daher unbedingt aufbewahren – sowohl für eventuelle Garantieansprüche im neuen Land als auch als zusätzlichen Nachweis für die Zollanmeldung.

8. Das Auto beim Auslandsumzug: Zulassung und Papiere

Ein eigener Pkw gehört bei vielen Auslandsumzügen zum mitgenommenen Übersiedlungsgut. Innerhalb der EU kann ein Fahrzeug in der Regel zollfrei mitgenommen werden, muss aber im neuen Wohnsitzland innerhalb einer bestimmten Frist – häufig sechs Monate – neu zugelassen werden. Dafür werden unter anderem die Zulassungsbescheinigung Teile I und II, ein gültiger Versicherungsnachweis sowie oft ein technisches Prüfgutachten des Ziellandes benötigt. Bei einem Umzug in ein Nicht-EU-Land kommt zusätzlich die reguläre Einfuhrverzollung des Fahrzeugs hinzu, sofern es nicht als Übersiedlungsgut befreit ist.

Wer sich für den Transport des eigenen Fahrzeugs per Autotransporter statt per Selbstfahrt interessiert, findet weiterführende Informationen in unserem separaten Ratgeber zum Thema Fahrzeugtransport beim Umzug.

Zu beachten ist außerdem, dass für die Nutzung des Fahrzeugs bis zur endgültigen Ummeldung im Zielland oft eine Übergangsfrist mit den bisherigen deutschen Kennzeichen gilt. Diese Frist unterscheidet sich je nach Land und sollte unbedingt eingehalten werden, da eine Weiterfahrt mit abgelaufener Übergangsregelung als Owner ohne gültige Zulassung gewertet werden kann. Ein rechtzeitiger Termin bei der Zulassungsstelle im Zielland – idealerweise bereits in den ersten Tagen nach der Ankunft vereinbart – verhindert unnötigen Stress kurz vor Fristablauf.

9. Haustiere über die Grenze mitnehmen

Auch Haustiere gelten rechtlich nicht als Übersiedlungsgut, unterliegen aber eigenen Einreisebestimmungen. Innerhalb der EU ist in der Regel ein EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung und Mikrochip-Kennzeichnung erforderlich. Bei einem Umzug in Nicht-EU-Länder können zusätzliche Untersuchungen, Quarantänezeiten oder gesonderte Einfuhrgenehmigungen notwendig sein. Diese Anforderungen sollten so früh wie möglich geklärt werden, da manche Impfungen oder Bluttests mehrere Monate vor der Reise durchgeführt werden müssen.

Neben den formalen Anforderungen lohnt es sich, auch die Transportbedingungen für das Tier selbst frühzeitig zu planen: lange Fahrten im eigenen Auto mit regelmäßigen Pausen sind für die meisten Haustiere deutlich stressärmer als ein Transport im Frachtraum eines Flugzeugs. Wer den Umzug ohnehin mit einem Umzugsunternehmen organisiert, sollte klären, ob und wie das Haustier während der eigentlichen Ladearbeiten sicher und ruhig untergebracht werden kann, damit weder das Tier noch die Umzugshelfer unnötigem Stress ausgesetzt sind.

10. Meldepflichten im Zielland

Neben dem Zoll wartet im Zielland meist auch die klassische Ummeldung: Wohnsitzanmeldung bei der örtlichen Behörde, Ummeldung bei Kranken- und anderen Versicherungen, gegebenenfalls Ummeldung des Führerscheins und Informieren des Finanzamts über den Wegzug. Viele Länder verlangen die Wohnsitzanmeldung innerhalb weniger Tage bis Wochen nach Ankunft – ein Blick in die Vorschriften des Ziellandes lohnt sich, um Fristen nicht zu verpassen.

Auch in Deutschland selbst darf die Abmeldung nicht vergessen werden: Wer seinen Wohnsitz komplett ins Ausland verlegt, muss sich beim bisherigen Einwohnermeldeamt abmelden, sofern keine neue Meldeadresse in Deutschland bestehen bleibt. Diese Abmeldebescheinigung wird im Zielland teilweise als zusätzlicher Nachweis für die Wohnsitzverlegung verlangt und sollte daher vor der Abreise erledigt und in der Dokumentenmappe griffbereit gehalten werden.

11. Versicherungsschutz beim internationalen Umzug

Bei einem grenzüberschreitenden Umzug legt der Transport oft deutlich längere Strecken zurück als bei einem regionalen Umzug – entsprechend wichtig ist ein ausreichender Transportversicherungsschutz. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) informiert auf seiner Website ausführlich darüber, welche Schäden bei einem Umzug typischerweise abgedeckt sind und worauf beim Abschluss einer Umzugsversicherung zu achten ist – ein Blick auf gdv.de lohnt sich, bevor der Umzugsvertrag unterschrieben wird.

Bei internationalen Umzügen sollte zusätzlich geprüft werden, ob der Versicherungsschutz auch für die Zeit an der Grenze und während eines eventuellen Zwischenstopps in einem Lager gilt.

Ein weiterer Punkt, der bei der Auswahl der Versicherung häufig übersehen wird, ist die Frage, in welcher Währung und nach welchem Recht im Schadensfall reguliert wird. Bei einem Umzug innerhalb der EU ist dies in der Regel unkompliziert, bei einem Umzug in ein Land außerhalb der EU kann es sinnvoll sein, sich die Versicherungsbedingungen konkret erklären zu lassen, bevor der Transport beginnt. Ein Umzugsunternehmen mit internationaler Erfahrung kann hier in der Regel auf bewährte Versicherungspartner zurückgreifen und typische Fallstricke von vornherein vermeiden.

12. Realistischer Zeitplan für den Europaumzug

Ein grenzüberschreitender Umzug lässt sich grob in folgende Phasen einteilen:

  • 8–10 Wochen vorher: Zollbestimmungen des Ziellandes recherchieren, Umzugsunternehmen mit internationaler Erfahrung anfragen.
  • 6 Wochen vorher: Inventarliste beginnen, erste Zollformulare besorgen, Kündigungsfristen für Mietwohnung und Verträge prüfen.
  • 4 Wochen vorher: Zollanmeldung einreichen, Fahrzeugpapiere und Heimtierausweise vorbereiten.
  • 2 Wochen vorher: Verpacken beginnen, Termin beim Zollamt final bestätigen.
  • Umzugswoche: Übergabe der alten Wohnung, Transport, Grenzabfertigung, Ankunft und Wohnsitzanmeldung im Zielland.
Symbolbild Lkw-Silhouette für lange Umzugsstrecken innerhalb Europas
Die richtige Route und Zwischenstopps für den Europaumzug planen

13. Kosten eines grenzüberschreitenden Umzugs

Die Kosten eines Europaumzugs hängen stark von Entfernung, Umzugsvolumen und gebuchten Zusatzleistungen wie Verpackungsservice oder Möbelmontage ab. Zusätzlich zu den reinen Transportkosten sollten Positionen wie Zollabwicklung, gegebenenfalls Übersetzungen von Dokumenten und die Neuzulassung des Fahrzeugs im Zielland eingeplant werden. Ein detaillierter, schriftlicher Kostenvoranschlag, der alle diese Punkte auflistet, schützt vor bösen Überraschungen kurz vor dem Umzugstermin.

Sinnvoll ist außerdem, mehrere Angebote verschiedener Umzugsunternehmen einzuholen und diese nicht nur nach dem reinen Endpreis, sondern auch nach Leistungsumfang zu vergleichen: Ist die Zollabwicklung bereits im Preis enthalten oder wird sie separat berechnet? Gibt es eine Haftungsobergrenze pro Umzugsgut oder pro Sendung insgesamt? Wird ein fester Liefertermin garantiert oder nur ein Zeitfenster von mehreren Tagen? Wer diese Fragen frühzeitig klärt, kann Angebote deutlich besser einordnen als bei einem reinen Preisvergleich.

14. Typische Fehler – und wie Sie sie vermeiden

  • Zu später Start: Zollformalitäten werden regelmäßig unterschätzt und erst wenige Tage vor dem Termin angegangen.
  • Unvollständige Inventarliste: Fehlende oder ungenaue Angaben führen zu Rückfragen und Verzögerungen bei der Abfertigung.
  • Fahrzeugfristen verpasst: Wer die Frist zur Neuzulassung im Zielland überschreitet, riskiert Bußgelder.
  • Fehlender Versicherungsschutz: Gerade bei langen Transportstrecken sollte der Versicherungsschutz nicht dem Zufall überlassen werden.
  • Haustierpapiere zu spät beantragt: Manche Tests und Impfungen brauchen Vorlauf von mehreren Monaten.

15. Checkliste: Europaumzug in Kürze

  • Zollbestimmungen des Ziellandes frühzeitig recherchiert
  • Vollständige Inventarliste des Übersiedlungsguts erstellt
  • Alle Personaldokumente und Adressnachweise bereit
  • Fahrzeugpapiere und Fristen zur Neuzulassung geklärt
  • Haustierpapiere und Einreisebestimmungen geprüft
  • Transportversicherung mit ausreichendem Schutz abgeschlossen
  • Wohnsitzanmeldung im Zielland terminlich eingeplant
  • Erfahrenes Umzugsunternehmen mit internationaler Expertise beauftragt

Ein grenzüberschreitender Umzug bringt zusätzliche Formalitäten mit sich, ist mit guter Vorbereitung aber genauso gut zu meistern wie ein regionaler Umzug. Wer sich frühzeitig informiert, alle Dokumente sorgfältig zusammenstellt und auf einen erfahrenen Partner für Transport und internationale Strecken wie den Umzug in die Schweiz setzt, kann dem Start im neuen Land entspannt entgegensehen.

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